Einleitung

Die Burgergemeinde (je nach Kanton auch Bürger-, Ortsbürger- oder Ortsgemeinde genannt) ist eine Personalkörperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts, die heute noch in rund der Hälfte der Schweizer Kantone vorkommt. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die den Status des Burgers und damit das Heimatrecht der (Burger-)Gemeinde besitzen. Die Burgergemeinden sind zu unterscheiden von den politischen Gemeinden (auch Einwohnergemeinden genannt) und den Kirchgemeinden.

Die vorliegende Webseite soll dazu beitragen, mit wenigen Worten unsere öffentlich rechtliche Organisation einer breiteren Bevölkerungsschicht näher zu bringen und das Verständnis für unsere Aufgaben zu fördern.