Strassen und Wege der Burgergemeinde Schoren

 

Bis 1960 waren unsere Waldungen und das Landwirtschaftsland mit Karrwegen erschlossen.
Diese wurden früher meist mit Pferdegespannen und leichten Traktoren befahren.

Mittlerweise werden an diese Fahrwege ganz andere Anforderungen gestellt. Schwere
Holztransporter und Landwirtschaftsgeräte bis zu 40 Tonnen sind die Regel. Alle unsere
Karrwege mussten nach und nach entsprechend den auftretenden Belastungen ausgekoffert
und erneuert werden. Gleichzeitig dienen diese Wald- und Feldwege der Bevölkerung von
Langenthal und Umgebung als Wander- und Spazierwege.

Wir verfügen aktuell über ein Wegnetz von 10,2 Km, welches ständig unterhalten sein muss.
Neben den meisten Waldwegen haben wir im Laufe der Jahre vermehrt Entwässerungsgräben
angelegt. Für den Unterhalt dieser Bauwerke legen wir jährlich einen Betrag von CHF 10‘000 bis CHF 12‘000 aus.


Gemäss Artikel 23 des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997

dürfen Waldstrassen mit Motorfahrzeugen nur befahren werden

a

zu forstlichen und landwirtschaftlichen Zwecken,

b

zur Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der Dauer der Herbstjagd im Rahmen der Jagdvorschriften, die so auszugestalten sind, dass der Motorfahrzeugverkehr auf das erforderliche Ausmass beschränkt wird,

c

von Anstössern,

d

zur Organisation bewilligter Veranstaltungen sowie

e

falls das Bundesrecht oder die besondere Gesetzgebung solches vorsieht.